Schallimmision gefährdet die Gesundheit

Windkraftanlagen erzeugen Lärm, wie alle Maschinen (Schall-Emission von lat. emittere = aussenden). Die für den Dorfer und Siggener Wald bisher geplanten Windräder vom Typ Vestas V172 erzeugen laut Hersteller im mittleren Betrieb 106,9 dB(A) Schallleistung.

Lärm kann Menschen und Tiere krank machen, besonders wenn er über lange Zeit einwirkt. Lesen Sie dazu die Broschüre vom Umweltbundesamt, welche benennt: „Ferner wirkt Schall (oder Lärm) auf den gesamten Organismus, indem er körperliche Stressreaktionen auslöst (extra-aurale Wirkungen). Dies kann schon bei niedrigeren, nicht-gehörschädigenden Schallpegeln geschehen, wie sie in der Umwelt vorkommen.“ (https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/laermwirkungen#gehorschaden-und-stressreaktionen)

Der Gesetzgeber erlaubt in der sogenannten TA-Lärm in Mischgebieten Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) bei Tag und 45 dB(A) bei Nacht. Das ist der Schallpegel, mit dem ein Mensch oder Tier dort belastet werden darf (Schall-Immission = empfangener Schall). In Wohngebieten liegen diese Werte bei 55 dB(A) bzw. 40 dB(A).

Kurzzeitig dürfen diese Werte am Tag um 30 dB (A) und bei Nacht um 20 dB(A) überschritten werden, wobei der Begriff „kurzzeitig“ definiert ist als „Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne dieser Technischen Anleitung sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten“. Die genaue Länge (Sekunden, Minuten, Viertelstunden …???) wird nicht definiert! Kurzzeitig sind das also in Mischgebieten 90 dB(A) bei Tag und 65 dB(A) bei Nacht. Diese Pegel werden nach eigener Aussage des Bundesverband Windenergie auch so ausgeschöpft!

Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt dazu in der lesenswerten Broschüre „UmweltWissen – Lärm“ (Seite 6):

Heute werden folgende Pegel als gesundheitlich relevant angesehen:

  • Ab 25 (A): Erholsamkeit des Schlafes verringert Der Schlaf wird häufig bereits bei Dauerschallpegeln ab 25 dB(A) als gestört empfunden.
  • Ab 45 dB(A): Änderungen der Schlafstadien Bei Pegeln über 45 dB(A) lassen sich Änderungen der Schlafstadien feststellen.
  • Unter 60 dB(A): Belästigung Bei Werten unter 60 dB(A) wird von Belästigungen und erheblichen Belästigungen gesprochen. Hier leiden das psychische und soziale Wohlbefinden sowie die Schlafqualität.
  • 60 bis 80 dB(A): Gesundheitliche Beeinträchtigung bei Dauerbelastung Bei nur vorübergehender Einwirkung liegen Geräusche unter 80 dB(A) im Bereich der menschlichen Anpassungsfähigkeit. Als gesundheitlich beeinträchtigend sieht die Lärmwirkungsforschung heute Dauerbelastungen oberhalb von 60 dB(A) an.
  • Ab 80 dB(A): Minderung des Hörvermögens Eine vorübergehende Einwirkung sehr lauter Geräusche kann die Hörschwelle zeitweilig verschieben und Tinnitus auslösen. Sehr laute, ohrennahe Knalle über 120 dB(A) können ein Knalltrauma mit Beschädigung der Zilien bewirken. Ein Beispiel sind Knalle von Druckluftwaffen.

Diese Bewertung grafisch dargestellt:

Einem Menschen, der bisher in Ruhe und Frieden in seinem Wohngebäude leben konnte, werden also unzumutbare Belastungen auferlegt, ohne dass er hierfür irgendeine Entschädigung erhält und die man ohnehin keinesfalls entschädigen kann.

Gerichte haben hierzu geäußert, dass der auf dem Land lebende Bürger keine Privilegierung gegenüber Menschen in der Stadt besitzt, also gleiche Lärmpegel zu ertragen hat wie diese. Dabei wurde aber nicht gewichtet, dass Wohnungen in der Stadt entsprechend ihrer Lage mit zahlreichen Lärmschutzmaßnahmen versehen sind und dass der Bürger, der sich die Stadt als Lebensraum gewählt hat, zahlreiche Privilegien gegenüber dem Landbewohner besitzt: Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Veranstaltungen, Behörden, Verkehrsinfrastruktur usw.!

In Großbritannien sind 3000 m, in den USA 2500 m Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vorgeschrieben. In Baden-Württemberg hat dagegen die grün-schwarze Koalition die ausbaufreundliche Politik der vorherigen grün-roten Landes­regierung bestätigt; der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand beträgt in Baden-Württemberg 700 m für Wohngebiete!

Überhaupt nicht betrachtet und berücksichtigt werden jedoch die Menschen, die den Wald bisher als Naherholungsgebiet nutzen, zur Ruhe und Entspannung, und die dort zum Joggen gehen. Diese kommen in die unmittelbare Nähe der Ungetüme, wobei der höchste Schallleistungspegel in Nabenhöhe bei typisch ca. 105 dB(A) liegt. Die Berechnung in Abhängigkeit von der Entfernung zum Fußpunkt muss allerdings sowohl die Höhe als auch die Entfernung der Schallquelle berücksichtigen. Da die höchste Emission vom Rotorblatt, mit Maximum in dessen Mitte, ausgeht, welches seine Höhe ständig ändert, wird das periodisch ab- und anschwellendes Geräusch bei Annäherung an den Mast zunehmend stärker werden. Die Berechnung unter Berücksichtigung aller Faktoren ist äußerst kompliziert. Es wird sich ja in erheblichem Maß auch die Windrichtung auf die Schallausbreitung auswirken. Mir ist kein Modell auffindbar, welche diese berücksichtigt!

Insgesamt ist nach eigenen Abschätzungen (Dipl. Ing. H. Simon) in einer Entfernung von ca. 300 m zum Mast mit einer Zunahme von ca. 6 dB(A), von 150 m zum Mast von ca. 12 dB(A) und direkt beim Mast von ca. 18 dB(A) zu rechnen.

Der Waldbesucher wird folglich in Zukunft bei seinem Besuch nicht nur erheblich belästigt, was ihm die Freude am Spaziergang verderben wird, er gefährdet damit sogar seine Gesundheit!

Fazit: Wenn im ländlichen Raum, den viele Menschen bei Ihren Ausflügen nicht grundlos als Rückzugs- und Erholungsraum aufsuchen, Schalldruckpegel erlaubt und ausgereizt werden, welche an seinem Wohnhaus dem Straßenlärm in einer Stadt entsprechen und im Wald selbst noch erheblich darüber liegen, mag das juristisch aus Sicht eines Politikers in Stuttgart oder Berlin in Ordnung sein, nachvollziehbar ist es nicht!