Mensch und Windkraftanlagen

Die geplanten Windkraftanlagen im Ratzenrieder- und Siggener Wald beeinträchtigen die Bürger in hohem Maße in ihrer Lebensqualität.

Abstände der Windräder zum Menschen und zur Besiedelung

Hier sollen 300 Meter hohe Windräder ( so hoch wie der Eiffelturm ) in unsere Waldgebiete gebaut werden.
Der Abstand soll zu den nächsten Wohngebäuden 600 Meter betragen, der Abstand zu Siedlungsbereichen, Wohngebieten 750 Meter.
Der tatsächlich Abstand dieser Windkraftanlage beträgt allerdings nur 515 Meter: Da sich die Mindestabstände vom mittigen Fußpunkt des Windrades definieren, ragt das Rotorblatt um 85 Meter in die Anrainergrundstücken hinein. Also nur 515 Meter Mindestabstand wird eingehalten. Gerade an den Außenkanten des Rotorblattes kommt es aber zu pulsierenden, im Takt des Windschöpfens, zu erhöhter Lärmbelästigung.

In den einzelnen Bundesländern sind unterschiedliche Mindestabstände von Windkraftanlagen vorgeschrieben. Hier einige Beispiele:

In Sachsen 1000 Meter zu Wohngebäuden, wobei für kleinere Anlagen mit einer Höhe bis zu 150 Meter, 750 Meter Mindestabstand gelten. Für höhere Anlagen gelten 1000 Meter Mindestabstand.
In Nordrhein-Westfalen gilt die Regelung ( vom 3.9.2023 ) 3 x Höhe. Das bedeutet für ein 300 Meter hohes Windrad ein Mindestabstand von 900 Meter zu Wohngebäuden.
In Bayern galt bis vor kurzem die Abstandsregelung 10 x Höhe. Das wäre bei einem 300 Meter hohem Windrad ein Mindestabstand von 3000 Meter zu Wohngebäuden. Jetzt wurde dieser Wert allerdings auf 1000 Meter reduziert.     

Es stellen sich nun die Fragen
– Warum gelten in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen zu den Mindestabständen?
– Warum werden die Abstände zu Wohngebäuden immer kleiner?
– Warum wird in Baden-Württemberg die Höhe der Windräder nicht berücksichtigt?

Die Antwort lautet:
Es geht nur noch darum, die Zielvorgaben der Regierung durch die Regionalverbände um jeden Preis umsetzen zu lassen!

Dafür wird das Grundgesetz ausser Kraft gesetzt: GG Artikel 3 ( Gleichheitsgrundsatz, Gleichberechtigung ) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Es ist aber so, dass in Baden-Württemberg die Menschen offensichtlich weniger wert sind als zum Beispiel die Menschen in Bayern, in Sachsen oder in Nordrhein-Westfalen. Hierzulande gelten andere Wertigkeiten. Auch sind angeblich Menschen, die in Wohngebäuden ausserhalb einer Siedlung leben, weniger schützenswert als Menschen, die in Siedlungen leben (600 Meter gegenüber 750 Meter).

Durch die geringeren Mindestabstände zu den Windkraftanlagen kommt es für die Baden-Württemberger zu negativeren Beeinträchtigungen, als vergleichsweise für Bewohner in anderen Bundesländern. So z.B. bei den Gesundheitsproblemen und Gesundheitsrisiken, durch verstärkten Lärm, Schattenwurf, Lichtverschmutzung, usw. 

Die bedrängende Wirkung der riesigen Windräder ist noch extremer, je näher der Mensch dort wohnen muss. Unerträglich und unvorstellbar, dass diese Giganten Tag und Nacht auszuhalten sein sollen! Kilometerweit sichtbar und in weiter Entfernung noch störend hörbar gibt es kein optisches und akustisches Entkommen. Man fühlt sich ihnen ausgeliefert.

GG Artikel 2, Absatz 1 sichert das Recht auf die körperliche Unversehrtheit zu.

Dieses Recht wird ausgesetzt und zudem in den verschiedenen Bundesländern anders gehandhabt (größerer Abstand, weniger Belastung).

Fazit: Es wird alles ohne Rücksicht auf Mensch und Tier irgendwie und unterschiedlich passend gemacht. Dabei werden unsere Ökosysteme zerstört und in unserem wertvollsten CO2- Speicher, dem Wald und dem Waldboden, sollen Industriegebiete gigantischen Ausmaßes entstehen. Der Erholungswert in Wald und Flur ist dabei dann gleich Null.