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Fazit:
Verein zur Wahrung der Naturvielfalt
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Fazit:
Die durch Schall beeinträchtigte Fläche ist bei gebündelten Windparks mit 20 und mehr Windrädern gravierend geringer als bei ebenso vielen einzelnstehenden Windrädern (Quelle: Landesumweltamt NRW). Dieser Effekt ergibt sich logischerweise dadurch, dass sich 21 benachbart stehende Windräder gegenseitig beschallen. Nur am Außenrand der belegten Fläche wird Schall in die benachbarten Gebiete getragen, wie nachfolgende Gegenüberstellung (Auszug aus obiger Quelle) zeigt:
Die Studie kommt daher zu dem Schluss (Zitat):
„Aus akustischer Sicht ist grundsätzlich einer räumlichen Konzentration von Geräuschquellen der Vorzug vor der Vereinzelung der Schallquellen zu geben. Bei gleicher Anzahl von Geräuschquellen und gleicher emittierter Schallleistung führt die räumliche Konzentration dazu, dass insgesamt weniger Fläche akustisch belastet wird als bei vereinzelter Aufstellung mit sehr großem Abstand zwischen den jeweiligen Anlagen.“
Obgleich diese Erkenntnis aus dem Jahr 2002 stammt, wird sie ganz offensichtlich bei der Planung ignoriert. Warum? Vermutlich deshalb, weil es die Politik versäumt hat leistungsstarke Stromtrassen zu bauen um die elektrische Energie von deutlich windhöffigeren Gebieten als dem Allgäu in den Süden Deutschlands zu transportieren. Diese Gebiete liegen vorzugsweise in der Mitte und im Norden der Republik, insbesondere auch in der Nord- und Ostsee, während der Süden bei der Erzeugung von Solarenergie die besseren Bedingungen aufweist.
Nur weil eine Verordnung im Mittel 2% der Fläche Deutschlands für Windkraft vorschreibt, ist es nicht sinnvoll diese auch an Stellen zu setzen, die eine Bündelung nicht erlauben: dahinter steckt ganz offensichtlich eine verbohrte Ideologie!
Muss die Höhe eines Windrades gegenüber besser geeigneten Standorten verdoppelt werden, damit dieses – wie im Ratzenrieder- und Siggener Wald – einschließlich staatlicher Subventionen von 40% überhaupt effizient arbeitet, vervierfacht sich zusätzlich die dadurch beeinträchtigte Fläche! Nicht alles technisch Mögliche ist sinnvoll: bei welcher Höhe soll irgendwann einmal Schluss sein?
Fazit: Es sollen in Baden-Württemberg Windkraftwerke an Stellen aufgebaut werden, bei denen mehr als doppelt soviel Fläche durch Beschallung unlebenswert gemacht wird, als dies eigentlich notwendig wäre.
Um die Windräder zu erstellen müssen gigantisch große Fahrzeuge mit enormem Gewicht zur Baustelle fahren. Dies betrifft nicht nur den Transport von 2500 Tonnen Beton und Stahl für die Fundamente, des Weiteren die Fertigelemente sowie die riesigen Flügel: auch müssen i.d.R. gleich 2 Krane an die Baustelle gebracht werden, welche die geplante Nabenhöhe von 240 Metern (Gesamthöhe knapp 300 m) erreichen können. Das sind Giganten mit einem riesigen Gewicht, das den gesamten Boden verdichten wird – für alle Zeit!
Hierzu wird eine hoch verdichtete Zufahrtstrasse benötigt. Angeblich bereits vorhande Waldwege werden metertief ausgebaggert, auf mindestens 4 m Breite erweitert und massiv verdichtet werden. Das unterbricht bestehende Wasserflüsse, zerstört die bestehende Natur. Solche Krane werden auch zu ggf. fälligen Reparaturen und letztlich zum Rückbau der Windräder benötigt, weshalb die Trassen erhalten bleiben.
Auf der Internetseite des des Windkraftbetreibers UHL WINDKRAFT – es öffnet sich ein neues Fenster – https://www.uhl-windkraft.de/wp-koenigseiche/ – unten sehen Sie FOTOS, WIE SO EINE TRASSE AUSSIEHT. Sie sprechen für sich…
Fazit: Unser Naherholungsgebiet wird auch durch die benötigten Zufahrtswege unwiederbringlich und nicht wieder gutzumachend zerstört werden. Kein Mensch wird diese Trassen jemals wieder renaturieren können.
Man fragt sich, warum ein Investor Geld in eine Anlage stecken sollte, von der er im Voraus genau weiß, dass sie wegen fehlender Windhöffigkeit keinen Gewinn abwerfen wird (siehe Beitrag: „Falsche Annahme der Windleistung“). Die einfache Antwort lautet, wie sich u.a. aus dem folgenden Bericht des SWR ergibt, Unwissenheit und Gewinne für einige wenige dank hoher staatlicher Subventionen.
Denn beispielsweise die Firma Uhl Windkraft tritt als Projektierer auf. Sie plant und organisiert den Bau und erhält dafür eine ordentliche Summe Geld, was ihr Geschäftsmodell ist. Sie ist nicht verantwortlich und längst aus dem Schneider, wenn die Prognosen nicht eintreffen werden. Je mehr Windräder sie aufstellt, desto besser für ihre Kasse.
Die Verpächter von Waldflächen haben ein Interesse am Forst, also an den Bäumen. Wie wir kürzlich der Schwäbischen Zeitung entnehmen konnten, stehen sie im Interessensstreit mit den Jägern, welche die Tierwelt im Wald in einem ausgeglichenen Verhältnis erhalten möchten. Durch die Einnahmen aus der Verpachtung erzielen die Verpächter eine garantierte Rendite, welche ihren Profit pro Flächeneinheit signifikant erhöht.
Gemeinden und Einzel-Investoren versprechen sich und ihren Bürgern einen Gewinn aus der Beteiligung an den Windkraftanlagen. Außerdem können sie so politisch geforderte Quoten erfüllen und sind aufgrund einseitiger Information, welche alle Windkraftanlagen über einen Kamm zieht und nicht die tatsächlichen Gegebenheiten in den Vordergrund stellt, noch dazu der falschen Meinung etwas Gutes für die Umwelt zu tun. Das verkauft sich natürlich auch sehr gut bei ebenso wenig informierten Wählern…
Es kommt hinzu, dass aufgrund unglaublich hoher Subventionierung durch den Staat in den ersten 20 Jahren tatsächlich eine rechnerische Aussicht auf vorübergehende Gewinne bestehen könnte. Doch was passiert, wenn die Subventionen auslaufen? Was passiert, wenn sich die Rentabilität trotz Versprechen der Projektierer nicht einstellt?
Zwar werden Rückstellungen für den Rückbau der WKA’s gemacht, aber ohne Berücksichtigung der Inflation. Es ist nicht anzunehmen, dass die WKA’s in 20 Jahren zu den heute angenommenen Kosten zurückgebaut werden können, schon gar nicht, wenn der Betreiber mangels Wirtschaftlichkeit insolvent geworden sein wird! Letztlich wird der Staat, also die Gemeinschaft aller Steuerzahler, wie auch bei den Kernkraftwerken, die Hauptlast der Beseitigung tragen müssen.
Fazit: Firmen schöpfen Gewinne ab, Geschädigte haben das Nachsehen! Was letztlich in der Natur zurückbleibt, sind zumindest 2000 Tonnen schwere Betonfundamente, die niemand beseitigen wird.
Behörden sind gezwungen, um Europanormen einzuhalten, geeignete Gebiete als Vorrangflächen für Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen auszuweisen.
Leider ist festzustellen, dass die Behörden oftmals keine Ahnung haben, um was für ein Gebiet es sich handelt. Angeblich werden Luftaufnahmen gemacht, und da bei uns im Allgäu viele Einzelhöfe oder Weiler verstreut in der Landschaft liegen, werden die Waldgebiete zur Erstellung von Windkraftanlagen herangezogen. Um die Quoten zu erfüllen interessiert man sich nicht für den Naturschutz (Tiere, Pflanzen und Landschaft).
Doch sind die so zugrunde gelegten Daten überhaupt korrekt? Vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben wird für das Gebiet Dorfer-/Siggener Wald eine Windleistungsdichte von 247 W/m² ausgewiesen. Diese Angabe ist falsch, mit der Folge, dass das benannte Gebiet überhaupt nicht für Windkraftanlagen geeeignet ist! Dies ist nicht einfach eine Behauptung von uns, sondern es ist eine Tatsache:
Es gibt den Baden-Württembergischen und den Bayerischen Windatlas. Die Messstellen befinden sich bei beiden Atlanten an fast der gleichen Stelle, mit jedoch unterschiedlichem Ergebnis:
Am Beispiel von Wangen im Allgäu:
Atlas Baden-Württemberg 214 W/m² (Anforderung erfüllt)
Atlas Bayern 95 W/m² (Anforderung nicht erfüllt)
Die Messstelle des Bayerischen Windatlas befindet sich nur 500 m entfernt von der Messstelle des Baden-Württembergischen Windatlas.
Unsere Behauptung wird durch den Regionalverband Donau-Iller und durch die Veröffentlichung der Herren Dipl.-Ing. (FH) Jörg Saur, Dipl.-Ing. Willy Fritz und Prof. Dr. Michael Thorwart vom Dezember 2023 untermauert (Vergleich entlang der Landesgrenze Windatlas Baden-Württemberg und bayerischer Windatlas).
Als normal denkender Mensch erkennt man, dass durch diese falsche Angabe einer unzutreffend hohen Windhöffigkeit das Ergebnis für die Vorrangfläche zwangsläufig falsch ist.
Fazit: Eine falsche Grundlage ergibt hier ein zwangsläufig falsches Ergebnis! Aus diesen Gründen setzen wir uns für die Unversehrtheit der Natur und für die in diesem Waldstück beheimateten Tiere ein. Wir alle haben es in der Hand, welche Welt wir unseren Nachkommen hinterlassen wollen.
Was ist der Unterschied zwischen Lärm und Infraschall?
Es gibt für uns Menschen einen Frequenzbereich, in welchem wir Schall als Geräusch oder Ton wahrnehmen können, dies wird der Hörbereich genannt. Dieser befindet sich ca. im Bereich von 16 – 20.000 Hertz (= Schwingungen pro Sekunde). Darüber hinaus gibt es Bereiche wie Ultraschall (höhere Frequenzen) und Infraschall (niedrigere Frequenzen).
Letzteren können manche von uns teilweise bewusst (siehe unten, die genannten 10-20 % der Bevölkerung) wahrnehmen, die meisten jedoch reagieren unbewusst – mit ihren Organen – darauf.
Der Mediziner Dr. med. Ulrich Selz berichtet im nachfolgenden Video: „Schall kann uns krankmachen, kann direkt auf unser Gehör einwirken, kann Strukturen schädigen, aber Schall ist auch eine alte Foltermethode. Man kann mit Schall Menschen in den Wahnsinn treiben, angefangen von der Konzentrationsstörung bis hin zu psychiatrischen oder psychotischen Zuständen.“
Das ganze Video sehen sie hier (in einem neuen Fenster): https://www.youtube.com/watch?v=i3ZJwrk2aGI
Die Immissionsrichtwerte innerhalb von Gebäuden beträgt tags 35 dB(A) und nachts 25 dB(A). Dies gilt sowohl für Geräuschübertragungen als auch bei Körperschallübertragungen, also Schall, der sich in einem Festkörper z.B. Gebäude durch Erschütterungen und Schwingungen ausbreitet.
Solche Schallereignisse, insbesondere auch der Infraschall, können für empfindliche Personen – man spricht von 10-20% der Bevölkerung – zur dauerhaften massiv beeinträchtigenden krankmachenden Wirkung werden.
Sehen Sie dazu beispielhaft dieses Video, von des SWR, in welchem eine Familie von ihren Erfahrungen berichtet:
Alexandra Ilina ist Redakteurin beim VDI-Verlag und hat nach seriöser Recherche einen Beitrag veröffentlicht, in welchem darauf eingegangen wird, dass Studien angeblich belegen sollen wie ungefährlich Infraschall sei. In Wirklichkeit, so zeigt es ihr Artikel auf, basieren solche Studien auf zu kurz greifenden Untersuchungen. Es gäbe zahlreiche Belege, welche auf die tatsächlich vorhandenen und über eine lange Zeit zu beobachtenden Folgen hindeuteten. Solche Forschungen würden aber durch die deutsche Regierung i.d.R. nicht gefördert: Infraschall: Die unsichtbare Gefahr der Windkraftanlagen – ingenieur.de
Fazit: Menschen fühlen sich durch Infraschall gestört, werden teils regelrecht in den Wahnsinn getrieben. Aber das interessiert unsere Regierung(en) nicht, weil man dann auf zahlreiche Windkraftanlagen nahe menschlicher Ansiedlungen verzichten müßte. Das passt aber nicht ins politische Konzept!
Windkraftanlagen erzeugen Lärm, wie alle Maschinen (Schall-Emission von lat. emittere = aussenden). Die für den Dorfer und Siggener Wald bisher geplanten Windräder vom Typ Vestas V172 erzeugen laut Hersteller im mittleren Betrieb 106,9 dB(A) Schallleistung.
Lärm kann Menschen und Tiere krank machen, besonders wenn er über lange Zeit einwirkt. Lesen Sie dazu die Broschüre vom Umweltbundesamt, welche benennt: „Ferner wirkt Schall (oder Lärm) auf den gesamten Organismus, indem er körperliche Stressreaktionen auslöst (extra-aurale Wirkungen). Dies kann schon bei niedrigeren, nicht-gehörschädigenden Schallpegeln geschehen, wie sie in der Umwelt vorkommen.“ (https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/laermwirkungen#gehorschaden-und-stressreaktionen)
Der Gesetzgeber erlaubt in der sogenannten TA-Lärm in Mischgebieten Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) bei Tag und 45 dB(A) bei Nacht. Das ist der Schallpegel, mit dem ein Mensch oder Tier dort belastet werden darf (Schall-Immission = empfangener Schall). In Wohngebieten liegen diese Werte bei 55 dB(A) bzw. 40 dB(A).
Kurzzeitig dürfen diese Werte am Tag um 30 dB (A) und bei Nacht um 20 dB(A) überschritten werden, wobei der Begriff „kurzzeitig“ definiert ist als „Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne dieser Technischen Anleitung sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten“. Die genaue Länge (Sekunden, Minuten, Viertelstunden …???) wird nicht definiert! Kurzzeitig sind das also in Mischgebieten 90 dB(A) bei Tag und 65 dB(A) bei Nacht. Diese Pegel werden nach eigener Aussage des Bundesverband Windenergie auch so ausgeschöpft!
Heute werden folgende Pegel als gesundheitlich relevant angesehen:
Einem Menschen, der bisher in Ruhe und Frieden in seinem Wohngebäude leben konnte, werden also unzumutbare Belastungen auferlegt, ohne dass er hierfür irgendeine Entschädigung erhält und die man ohnehin keinesfalls entschädigen kann.
Gerichte haben hierzu geäußert, dass der auf dem Land lebende Bürger keine Privilegierung gegenüber Menschen in der Stadt besitzt, also gleiche Lärmpegel zu ertragen hat wie diese. Dabei wurde aber nicht gewichtet, dass Wohnungen in der Stadt entsprechend ihrer Lage mit zahlreichen Lärmschutzmaßnahmen versehen sind und dass der Bürger, der sich die Stadt als Lebensraum gewählt hat, zahlreiche Privilegien gegenüber dem Landbewohner besitzt: Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Veranstaltungen, Behörden, Verkehrsinfrastruktur usw.!
In Großbritannien sind 3000 m, in den USA 2500 m Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vorgeschrieben. In Baden-Württemberg hat dagegen die grün-schwarze Koalition die ausbaufreundliche Politik der vorherigen grün-roten Landesregierung bestätigt; der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand beträgt in Baden-Württemberg 700 m für Wohngebiete!
Überhaupt nicht betrachtet und berücksichtigt werden jedoch die Menschen, die den Wald bisher als Naherholungsgebiet nutzen, zur Ruhe und Entspannung, und die dort zum Joggen gehen. Diese kommen in die unmittelbare Nähe der Ungetüme, wobei der höchste Schallleistungspegel in Nabenhöhe bei typisch ca. 105 dB(A) liegt. Die Berechnung in Abhängigkeit von der Entfernung zum Fußpunkt muss allerdings sowohl die Höhe als auch die Entfernung der Schallquelle berücksichtigen. Da die höchste Emission vom Rotorblatt, mit Maximum in dessen Mitte, ausgeht, welches seine Höhe ständig ändert, wird das periodisch ab- und anschwellendes Geräusch bei Annäherung an den Mast zunehmend stärker werden. Die Berechnung unter Berücksichtigung aller Faktoren ist äußerst kompliziert. Es wird sich ja in erheblichem Maß auch die Windrichtung auf die Schallausbreitung auswirken. Mir ist kein Modell auffindbar, welche diese berücksichtigt!
Insgesamt ist nach eigenen Abschätzungen (Dipl. Ing. H. Simon) in einer Entfernung von ca. 300 m zum Mast mit einer Zunahme von ca. 6 dB(A), von 150 m zum Mast von ca. 12 dB(A) und direkt beim Mast von ca. 18 dB(A) zu rechnen.
Der Waldbesucher wird folglich in Zukunft bei seinem Besuch nicht nur erheblich belästigt, was ihm die Freude am Spaziergang verderben wird, er gefährdet damit sogar seine Gesundheit!
Fazit: Wenn im ländlichen Raum, den viele Menschen bei Ihren Ausflügen nicht grundlos als Rückzugs- und Erholungsraum aufsuchen, Schalldruckpegel erlaubt und ausgereizt werden, welche an seinem Wohnhaus dem Straßenlärm in einer Stadt entsprechen und im Wald selbst noch erheblich darüber liegen, mag das juristisch aus Sicht eines Politikers in Stuttgart oder Berlin in Ordnung sein, nachvollziehbar ist es nicht!
Die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen lässt sich nicht im herkömmlichen Sinn erzielen: Die Investoren der Windkraftanlagen erhalten über den Zeitraum von 20 Jahren eine staatliche Subvention von 40% ( Aussage der Firma RES, Referent Herr Fischer, bei der Informations-Veranstaltung des Regionalverbands und der Gemeinde Argenbühl in der Turnhalle in Ratzenried, 2023 ).
Der Steuerzahler hat dafür aufzukommen! Diese Subvention bekommt der Investor auch, wenn die Windkraftanlagen gar nicht in Betrieb sind weil zu wenig Wind herrscht und sie deshalb nicht laufen können, wenn Defekte vorliegen und sie deshalb still stehen.
Oft gibt es Stillstand der Windkraftanlagen und zwar dann, wenn wegen einem Überangebot von vorhandener Energie oder wegen einem Zukauf von billigerer Energie die Windenergie gar nicht eingespeist werden darf. Bei größeren PV-Anlagen wird dies übrigens auch so gehandhabt.
In Argenbühl sind wir bereits heute mit einer Eigenerzeugungs-Kapazität von 120% überversorgt mit Strom: zahlreiche PV-Anlagen auf Dächern, 2 Biogasanlagen und Wasserkraft an der Argen.
Der Strom für den Endverbraucher dagegen wird durch Umlagen und Subventionen immer teurer. Unsere Steuergelder werden dafür sinnlos vergeudet.
Immobilien, welche sich im betroffenen Gebiet von Windkraftanlagen befinden, erleiden einen enormen Wertverlust: Je geringer der Abstand zu Windkraftanlagen ist, umso höher der Verlust.
Die Tourismusbranche in Argenbühl, welche auf sanften Tourismus setzt und mit ihrer beschaulichen und schönen Landschaft wirbt, wird ebenfalls wirtschaftliche Einbußen erleiden. Eine naturnahe, ruhespendende Erholung ist in der Nähe von Windkraftanlagen nicht mehr möglich.
Fazit: An den Windkraftanlagen verdienen nur die Investoren (subventioniert) und die Verpächter der Flächen im Dorfer- und Siggener Wald, die mit Unsummen Geldes für die Pacht belohnt werden. Die Bürger sind dabei die Verlierer und zahlen die Zeche für die Gewinner.
Der Gesetzgeber erlaubt – wie in einem anderen Kapitel beschrieben – im Sinne des Schutzes der Menschen in Wohngebieten Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) bei Tag und 40 dB(A) bei Nacht. Dies soll durch einen Mindestabstand von 700 m zu Wohngebieten erreicht werden.
Was aber gilt für die Lebewesen, die innerhalb dieses Abstandes leben? Was gilt für Tiere in unmittelbarer Umgebung? Was gilt für Menschen, die den Wald wie bisher als Ort der Erholung und Emtspannung nutzen möchten, die dort bisher ungestört zum Joggen gehen?
Der Schallleistungspegel in Nabenhöhe beträgt tpischerweise ca. 105 dB(A)! In Entfernung zur Wohnbebauung von 700 m soll der oben genannte Pegel angeblich nicht dauerhaft überschreiten. In einer Entfernung von ca. 300 m zum Mast ist mit einer Zunahme der Werte um ca. 6 dB(A), von 150 m zum Mast um ca. 12 dB(A) und direkt beim Mast um ca. 18 dB(A) zu rechnen. Das bedeutet dauerhaft Lärm vergleichbar einem Rasenmäher oder Laubbläser, und kurzzeitige Lärmspitzen von 110 dB(A) – also einem Presslufthammer vergleichbar – und erreicht die menschliche Schmerzgrenze!
Das heißt: Nicht nur die Menschen, welche sich zukünftig im Wald aufhalten, sondern auch die Tiere werden unerträglichem Dauerlärm ausgesetzt sein. In der Folge wird sich die Besiedelung mit Lebewesen massiv zu deren Nachteil verändern. Arten werden verloren gehen. Wie verträgt sich das mit dem Anspruch grüner und scheingrüner Politiker unsere Natur samt deren Lebewesen zu schützen? Das Gegenteil ist der Fall.
Während des Fluges haben Vögel ihren Blick nach unten gerichtet. Dadurch können sie leicht mit Windrädern oder anderen Hindernissen kollidieren. Bei Windrädern kommt hinzu: Die Flügelspitzen von Rotoren erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 390 Kilometern pro Stunde, selbst bei schwachem Wind sind es ca. 125 km/h! Das ist so schnell, dass Lebewesen – Vögel, Fledermäuse, Insekten, nicht mehr reagieren können.
Über dem Ratzenrieder Wald sieht man häufig Greifvögel, sehr häufig Sperber und Rotmilane, bisweilen auch Störche kreisen. Fledermäuse in beträchlicher Zahl sind hier heimisch, können des Abends (noch) in unseren Gärten bewundert werden. Wieviele dieser wunderbaren Tiere darf der Mensch täglich töten um seinen unsättigbaren Energiehunger zu stillen?
Fazit: Tiere des Waldes und der umliegenden Gebiete werden durch den unerträglichen Lärm in der Nähe der Windkraftanlagen vertrieben. Vögel und Fledermäuse werden durch die Rotorblätter erschlagen. Da deren Lebensraum ohnehin durch den Menschen in höchstem Maß eingeengt wurde, wird weiteres Artensterben die Folge sein! Dies kehrt die staatlichen Bemühungen Tiere wieder anzusiedeln ins krasse Gegenteil.
Die geplanten Windkraftanlagen im Ratzenrieder- und Siggener Wald beeinträchtigen die Bürger in hohem Maße in ihrer Lebensqualität.
In den einzelnen Bundesländern sind unterschiedliche Mindestabstände von Windkraftanlagen vorgeschrieben. Hier einige Beispiele:
Es stellen sich nun die Fragen
– Warum gelten in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen zu den Mindestabständen?
– Warum werden die Abstände zu Wohngebäuden immer kleiner?
– Warum wird in Baden-Württemberg die Höhe der Windräder nicht berücksichtigt?
Die Antwort lautet:
Es geht nur noch darum, die Zielvorgaben der Regierung durch die Regionalverbände um jeden Preis umsetzen zu lassen!
Dafür wird das Grundgesetz ausser Kraft gesetzt: GG Artikel 3 ( Gleichheitsgrundsatz, Gleichberechtigung ) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Es ist aber so, dass in Baden-Württemberg die Menschen offensichtlich weniger wert sind als zum Beispiel die Menschen in Bayern, in Sachsen oder in Nordrhein-Westfalen. Hierzulande gelten andere Wertigkeiten. Auch sind angeblich Menschen, die in Wohngebäuden ausserhalb einer Siedlung leben, weniger schützenswert als Menschen, die in Siedlungen leben (600 Meter gegenüber 750 Meter).
Durch die geringeren Mindestabstände zu den Windkraftanlagen kommt es für die Baden-Württemberger zu negativeren Beeinträchtigungen, als vergleichsweise für Bewohner in anderen Bundesländern. So z.B. bei den Gesundheitsproblemen und Gesundheitsrisiken, durch verstärkten Lärm, Schattenwurf, Lichtverschmutzung, usw.
Die bedrängende Wirkung der riesigen Windräder ist noch extremer, je näher der Mensch dort wohnen muss. Unerträglich und unvorstellbar, dass diese Giganten Tag und Nacht auszuhalten sein sollen! Kilometerweit sichtbar und in weiter Entfernung noch störend hörbar gibt es kein optisches und akustisches Entkommen. Man fühlt sich ihnen ausgeliefert.
GG Artikel 2, Absatz 1 sichert das Recht auf die körperliche Unversehrtheit zu.
Dieses Recht wird ausgesetzt und zudem in den verschiedenen Bundesländern anders gehandhabt (größerer Abstand, weniger Belastung).
Fazit: Es wird alles ohne Rücksicht auf Mensch und Tier irgendwie und unterschiedlich passend gemacht. Dabei werden unsere Ökosysteme zerstört und in unserem wertvollsten CO2- Speicher, dem Wald und dem Waldboden, sollen Industriegebiete gigantischen Ausmaßes entstehen. Der Erholungswert in Wald und Flur ist dabei dann gleich Null.
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